Bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg werden 48 Punkte der Kategorie H als ärztliche Fortbildung beantragt
UNFALLVERSICHERUNG
Versichert sind Teilnehmer unter bestimmten Voraussetzungen gemäß den Vorgaben der DGSP für die Teilnahme an Kursveranstaltungen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Es gelten die AGB des Veranstaltungshauses (Hotel Du Lac) und der jeweiligen Sportschulen. Sporttauglichkeit, Haftpflichtschutz und Unfallversicherungsschutz werden vorausgesetzt. Gute Grundkenntnisse in den angebotenen Sportarten werden vorausgesetzt. Die Sportpraxis kann wetterbedingt angepasst werden. Bei Unwettern kann es zum Ausfall von Kursinhalten kommen. Änderungen der Angaben im Programm sind vorbehalten. Bei den Sportschulen können Zuzahlungen für zusätzliches Material oder Materialversicherungen anfallen.Teilnehmer der Veranstaltung sind nur bei Nachweis der Anwesenheit auf den Unterschriftenlisten berechtigt eine Kursbescheinigung zu erhalten. Bei manchen Hauptsportarten kann die Teilnehmerzahl begrenzt sein.
STEUERLICHE BEHANDLUNG
Der Kurs wird unter Berücksichtigung bestimmter Regeln von den Finanzämtern anerkannt, wobei die Entscheidung je nach Finanzamt unterschiedlich ausfallen kann. Weisen Sie bitte bei Ihrer Steuererklärung auf die Anerkennung durch die Landesärztekammer und die Sportärzteverbände hin. Legen Sie zusammen mit Ihren Belegen die gestempelte Testatkarte vor. Wir empfehlen Ihnen ebenfalls das Programm, versehen mit Ihren handschriftlichen Notizen zu den einzelnen Vorträgen, beim Finanzamt einzureichen, um Ihre „geistige“ Anwesenheit zu belegen. Gegebenenfalls können Sie sich auf die Entscheidung des Finanzgerichtes Sachsen Anhalt vom 01.09.2004 (Aktenzeichen 2K 124/02) beziehen, wonach zumindest die Hälfte Ihrer Ausgaben als Werbekostenabzug zugelassen sind.
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